Wichtige Mitteilung der Schulleitung (Update 15.03.2020 – 20.29 Uhr)

Schulförderverein Grundschule "Heinrich Heine" Königshofen e.V.

Wichtige Mitteilung der Schulleitung (Update 15.03.2020 – 20.29 Uhr)

14. März 2020 Allgemeines 0

Betrifft alle Eltern und Sorgeberechtigten der Schulkinder der Grundschule „Heinrich Heine“ Königshofen

BITTE KOMPLETT LESEN!

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wie Sie sicher alle mitbekommen haben, werden ab Dienstag, den 17. März 2020 bis zum 19. April 2020 alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Thüringen wegen der Corona-Pandemie geschlossen.

Am Montag, den 16. März 2020 kommen alle Kinder normal in die Schule!
An diesem Tag werden Aufgaben für die Zeit der Schulschließung verteilt.
(Ausgenommen sind Reiserückkehrer, Erkältete oder Kontaktpersonen zu Corona-Erkrankten.)

Notbetreuung in der Schließzeit
Bitte geben Sie am Montag Ihren Kind schriftlich eine Information mit, ob Ihr Kind Betreuungsbedarf in der Schule hat UND ob beide Erziehungsberechtigte oder der alleinige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur tätig ist.

Das Thüringer Bildungsministerium schreibt dazu:

„Die einzelne Schule gewährleistet eine Notbetreuung in kleinen Gruppen bis maximal 15 Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 zu den üblichen Unterrichts- und Betreuungszeiten der jeweiligen Einrichtung.
Betreut werden nur Kinder, bei den beide Erziehungsberechtigte oder der alleinige Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Einzelheiten zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur, insbesondere entsprechende Fallgruppen werden am Montag mitgeteilt.“

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-03-13_Schulschlieszung_Schulleitungsinfo.pdf)

Das Thüringer Bildungsministerium hat heute (15.03.2020) den Personenkreis umschrieben, dessen Kinder ggf. unter den Passus der Notfallbetreuung fallen.

1. Es werden nur Kinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:

– im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);
– im Pflegebereich (Alten- oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);
– in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;
– in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);
– im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche);
– Im Einzelfall können die Schulen und Kindertageseinrichtungen auch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern nicht in den ausdrücklich genannten Bereichen tätig sind, sondern in Bereichen von vergleichbarer Bedeutung für die medizinische Versorgung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen sind im Einzelfall auch möglich für Bereiche von zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern oder Diensten. Über diese Einzelfälle entscheidet die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtung.

https://www.gs-koenigshofen.de/wp-content/uploads/2020/03/20200315_Kriterien_Notbetreuung_Elterninfo.pdf

> Kriterien_Notbetreuung_Elterninfo (opens in a new tab)“>>> Kriterien_Notbetreuung_Elterninfo

Was genau diese kritische Infrastruktur umfasst, wird zwar erst am 16. März 2020 offiziell veröffentlicht, wird sich aber an den Vorgaben der anderen Bundesländer orientieren.
Bayern umschreibt den betroffenen Personenkreis folgendermaßen:

„Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).“

https://www.muenchen.tv/corona-update-alle-schulen-in-bayern-geschlossen-338784/)