Schrittweise Öffnung der Schulen und Kindergärten in Thüringen
In der Regierungsmedienkonferenz vom 21.04.2020 hat das Thüringer Bildungsministerium die schrittweise Öffnung von Schulen umrissen und den Personenkreis für die Notbetreuung erweitert.
Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 schrittweise für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen
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erweitert. Sie steht zusätzlich offen für die Kinder:
■ von erwerbstätigen Alleinerziehenden;
■ von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der
Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung
der Coronakrise erforderlich sind;
■ des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;
■ von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die
vor einer Prüfung stehen.
Die maximale Gruppengröße für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen wird
angepasst und ab dem 27. April 2020 auf zehn Kinder pro Gruppe bzw. Klasse oder Kurs beschränkt.
Ab dem 11. Mai 2020 erfolgt eine weitere Öffnung der Notbetreuung, soweit es die Entwicklung des
Infektionsgeschehens und die personellen und räumlichen Ressourcen in der jeweiligen Einrichtung der
Kindertagesbetreuung bzw. Schule erlauben.